Meldepflicht Tierseuchenkasse!

Ist dein Pferd schon in der Tierseuchenkasse in deinem Bundesland gemeldet?

Die meisten Pferdebesitzer haben noch nie von der Tierseuchenkasse gehört. Sie sind völlig überrascht, wenn es heißt, dass jedes Pferd bei der Tierseuchenkasse im entsprechenden Bundesland gemeldet sein muss.

Wusstest du das?

Jeder Halter von Pferden ist verpflichtet, seinen Tierbestand online oder schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden.

Muss ich mein Pferd melden?

Pferdebesitzer, die ihr Pferd in einem Reitstall oder beim Bauern im Ort stehen haben, sind nicht direkt verpflichtet. Meldepflichtig ist in diesem Fall derjenige, in dessen Obhut das Pferd ist. Der Pferdebesitzer sollte sich aber rückversichern, ob die Registrierung tatsächlich erfolgt. Pferdebesitzer die ihr Pferd selber versorgen oder bei sich zuhause stehen haben, sind verpflichtet einmal jährlich zu Beginn des Jahres (Fristen!) eine Bestandsmeldung an die Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes zu machen.

Gemäß des Tiergesundheitsgesetzes zählen Pferde zum „Vieh“ und fallen somit unter die Vorschriften, die den Schutz und die Bekämpfung von Tierseuchen regeln. Das gilt auch für Pferde, die als Sport- oder Freizeitpferde eingesetzt werden.

Welche Krankheiten sind meldepflichtig?

Die heutigen meldepflichtigen Seuchen sind:

  • Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Equine Infektiöse Anämie – kurz: EIA) ist eine Virusinfektion, die eine fieberhafte Blutarmut hervorruft und tödlich endet. Die Viren werden durch blutsaugende Insekten übertragen.
  • Die Tollwut ist eine schnell fortschreitende Virusinfektion des Zentralnervensystems und und führt zum Tod. Die Übertragung erfolgt über den Biss eines infizierten Tieres. Tollwut kann vom Pferd auf den Menschen übertragen werden und auch vom Menschen auf das Pferd.
  • Rotz ist eine bakteriell bedingte Erkrankung mit eitrigen Prozessen in den Atemwegen, in der Lunge sowie der Haut. Auch Rotz verläuft bei Menschen unbehandelt meistens tödlich.
  • Die Afrikanische Pferdepest ist eine Viruserkrankung, welche durch blutsaugende Insekten übertragen wird. Sie ist in Afrika verbreitet, aber auch in Spanien, in Portugal und im mittleren Osten gibt es gefährdete Gebiete. Die Pferde entwickeln Fieber, es kommt zu Aborten, Schwellungen, Wasseransammlungen, inneren Blutungen und zu Todesfällen.
  • Beschälseuche ist eine ansteckende Geschlechtskrankheit, die durch Parasiten hervorgerufen wird. Die Krankheit wird durch den Deckakt und durch die künstliche Besamung übertragen. Sie befällt das Nervensystem und der Verlauf kann sich über Monate hin ziehen.
  • Unter Pferdeenzephalomyelitis ist eine Vielzahl von Viruserkrankungen bei Pferden zusammengefasst, die das Gehirn und Rückenmark angreifen. Die Viren werden durch Insektenstiche übertragen. Die Ansteckung von Tier zu Tier ist nicht möglich. Pferd und auch Menschen sowie anderer Wirbeltiere können daran erkranken.
  • Seit März 2020 ist Bornasche Krankheit (Borna-Krankheit) wieder meldepflichtig.

Nichtmeldepflichtige aber (hoch)ansteckende Krankheiten:

  •  Die Druse gilt als hoch ansteckende Pferdekrankheit, die durch das Bakterium Streptococcus equi verursacht wird und für die Pferde sehr auszehrend ist.

Was bietet mir die Tierseuchenkasse?

Sollte ein Pferd aufgrund einer Seuche getötet werden müssen, erhalten Pferdehalter, deren Pferde bei der Tierseuchenkasse gemeldet sind, eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse. Der Maximale Betrag der pro Tier gezahlt wird, ist in jedem Bundesland verschieden, jedoch nicht über 6000,- € pro Tier. Auch wenn die Pferde aufgrund von Rasse oder weil sie erfolgreiche Sportpferde sind, weit mehr wert sind, fällt die Summe nicht höher aus.

Wenn ein Pferd an einer Seuche gestorben ist oder eingeschläfert werden muss, bevor die Seuche dem Veterinäramt angezeigt wurde, werden nur 50% der Entschädigung gezahlt.

Die Kosten für die Abholung und für die Entsorgung werden ebenfalls in großem Maß von der Tierseuchenkasse übernommen. Die Gebührensätze sind in jedem Bundesland etwas unterschiedlich, aber etwa 25% der Beseitigungskosten muss der Pferdebesitzer davon noch bezahlen.

Es ist auch möglich, dass sich die Tierseuchenkasse an Kosten für die Bekämpfung nicht meldepflichtiger Seuchen beteiligt und Beihilfen für Tierverluste, in Härtefällen, übernehmen. Das betrifft aber eher weniger die Pferdehalter, eher die Halter großer Nutztierbestände.

Was kostet das?

Der jährliche Beitrag in die Tierseuchenkasse hängt wiederum von der Gebührenordnung des Bundeslandes ab. Er beträgt ca. 5,00 € im Jahr. Mit einem Mindestbeitrag von 10,00 € können auch 2 – 10 Pferde abgedeckt sein.

Wann muss ich mein Pferd melden?

Die Beiträge werden jährlich erhoben. Grundlage ist deine Meldung zum Stichtag 1. Januar.

Kann ich mein Pferd nachträglich anmelden?

Ja kannst du. Lieber später anmelden, als gar nicht.

Die Nachmeldung weiterer Tieren muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Für nachgemeldete Tiere werden Jahresbeiträge erhoben. Bestandsverkleinerungen werden im laufenden Beitragsjahr nicht berücksichtigt bzw. zurück verrechnet.

Wo muss ich mein Pferd melden?

Tierseuchenkasse.de und dann dein jeweiliges Bundesland auswählen. Die Anmeldung geht einfach online oder du machst es schriftlich.

 

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Antje Müller

Ich bin Antje Müller, Ihr zertifizierter HORSE ASSISTED COACH. … Coach aus Leidenschaft und Expertin für wirksame und nachhaltige PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG. Mein außergewöhnliches Coachi...

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